AGB

AGB Stand 17.6.2023


§1 Vertragsgegenstand:


Der/die Patient/in / Klient/in nimmt in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch – in Form einer Einzel- oder Gruppentherapie – einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik- und Testverfahren. Der/die Patient/in ist darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er/sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.



§ 2 Als Privatpatient/in ist er/sie darüber informiert, dass in dieser Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Der Patient leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren.


Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen, gesetzliche Krankenkassen) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis für Psychotherapie.


Erstsitzung Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Dauer ca. 1-2 Stunden, pauschal 225,00 EUR bis 1,5 Stunden danach*

Erstsitzung Erwachsene ab 18 Jahre, Dauer ca. 2-3 Stunden*
Folgesitzungen, Dauer ca. 1-2 Stunden*

*EUR 150,00 pro Stunde

Zahlbar am Sitzungsende per Überweisung oder per EC-Karte.
 


§ 3 Kündigung:


Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.



§ 4 Ausfallshonorar:


Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient der Praxis für Psychotherapie ein Ausfallhonorar in Höhe einer Zeitstunde (EUR 150,-).

Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Mail an anke@leo-family.de oder per SMS an 0152/34500418 absagt.



§ 5 Diverses:


Die Praxis für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden.


Share by: